Diese Versicherungen bieten sowohl dem Kreditnehmer als auch dem Kreditgeber Schutz. Sie garantieren auch die Übernahme der gesamten oder eines Teils der Rückzahlungsfristen oder des ausstehenden Kapitals eines Kredits bei Eintritt bestimmter Ereignisse.
Der Zweck der Krankenversicherung besteht darin, alle oder einen Teil Ihrer Gesundheitsausgaben zu decken, die nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt sind. Sie gilt nur für Kosten der Gesundheitsfürsorge (Arztkonsultation, Krankenhauskosten, Kosten für Augenoptiker und Zahnärzte usw.).